Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Nachfolgend informieren wir über die Konditionen dieser Seite.

Soulclick (nachfolgend SCL) ist ein Brand der Marketing Monkeys GmbH (nachfolgend MM), Betreiberin von www.soulclick.chwww.soulclick.io, und Eigentümerin der gleichnamigen, geschützten Marke Soulclick.

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Software- und Fundraising-Lösungen sowie Dienstleistungen der MM. MM stellt der Kundin (1) für die Vertragsdauer, Online Donation Module im Software-as-a-Service (SaaS) Modell, unter der Marke SCL, entgeltlich zur Verfügung. Mit Unterzeichnung des Einzelvertrages stimmt die Kundin diesen AGB ausdrücklich zu.

2. Verantwortlichkeiten

2.1 Verantwortlichkeiten und Leistungen MM

MM ist für die Erbringung der vereinbarten Vertragsleistungen und des vereinbarten Service Levels gemäss Punkt 3 verantwortlich. Die Leistungen sind individuell in der SaaS-Abovereinbarung geregelt. MM stellt der Kundin die bestellten SaaS-Produkte zum bestimmungsgemässen Gebrauch zur Verfügung und räumt ihr das nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Recht ein, diese während der Vertragsdauer zu nutzen.

2.2 Verantwortlichkeiten der Kundin

Die Kundin bleibt für den Betrieb, die Sicherheit von Zugangsdaten und den Content der Plattform sowie weiterer digitaler Medien, in denen SCL eingesetzt wird, vollumfänglich verantwortlich. Sämtliche im Zusammenhang mit der Wahrnehmung dieser Verantwortlichkeiten entstehenden Kosten trägt die Kundin. Passwörter sind sicher aufzubewahren (z. B. in 1Password, KeePass o. Ä.).

Bei Zahlungsverträgen, die im Namen der Kundin abgeschlossen wurden, kann es zu regelmässigen Überprüfungen (Audits) durch den jeweiligen Zahlungsanbieter (Payment Provider) kommen. Diese erfolgen aufgrund der geltenden Finanzmarktregulatorien am Firmensitz des Anbieters. Werden im Rahmen eines Audits Mängel festgestellt (z. B. fehlende Aktualisierung der Vorstandsmitglieder oder Verstösse gegen den Datenschutz) oder müssen neue regulatorische Anforderungen erfüllt werden, liegt die Verantwortung für die notwendigen Anpassungen bei der Kundin. MM unterstützt auf Wunsch; die Bereitstellung der verlangten Unterlagen sowie die Behebung der Mängel erfolgen durch die Kundin.

3. Service und Support

Der SCL-Support steht von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr (MEZ) persönlich zur Verfügung. Anfragen sind per Ticketing zu eröffnen. Für Support ausserhalb dieser Zeiten können individuelle Servicevereinbarungen (Service Level Agreements) abgeschlossen werden.

4. Preise und Spesen

Die aktuellen Preise der Soulclick Softwareprodukte und Abos werden transparent auf der Webseite www.soulclick.ch und www.soulclick.io publiziert. Bei der Einführung wird zuerst der Account-Setup fakturiert und nach Projektabschluss die Einführungspauschale. Bei grösseren Projekten und längerer Implementationsdauer, kann die Einführungspauschale teilfakturiert werden. Die Abogebühren werden erstmals 30 Tage nach dem Account-Setup, während der Implementationsphase, fakturiert.

Im Betrieb werden folgende Leistungen regelmässig abgerechnet:

  • Abogebühren
  • Support- und weitere Dienstleistungen (nach Aufwand)

Je nach Payment-Provider fallen zusätzlich je Transaktion sogenannte Payment-Token an. Diese werden einmal jährlich fakturiert. Organisationen die einen Kampagnenvertrag (Services) buchen, erhalten für die Dauer des Kampagnenvertrages das Campaigner-Paket.

4.1 Service- und Spesenabrechnung

Dienstleistungen in Verbindung mit Implementation, Customization, Support und Software-Erweiterungen im Betrieb, werden nach effektiv geleisteten Stunden protokolliert und abgerechnet. Soulclick kann hierfür auch weitere Vertragspartner (z.B. Agenturpartner) beauftragen.

Die Stunden-Rapportierung erfolgt in einer Projekt-Management-Software. Die detaillierte Stundenabrechnung enthält:

  • Effektive Arbeits- oder Beratungszeit, telefonisch, schriftlich oder persönlich
  • Sitzungen, Vorbereitung und Nachbearbeitung von Terminen und Auftragsbearbeitung

Unterhalts- und Wartungsarbeiten der Software sind im SaaS-Abo enthalten. Sämtliche Angaben sind freibleibend. Irrtümliche Angaben und Druckfehler vorbehalten. Fahrkosten werden mit CHF 0.70 / km berechnet. Wahlweise wird der Öffentliche Verkehr zum Halbtages 1. Klasse-Tarif berechnet. Bei auswärtigem Aufenthalt, zum Beispiel Workshops, wird das Mittagessen pauschal mit CHF 40.- und das Abendessen mit CHF 50.-, für alle anwesenden Soulclick Mitarbeitenden, berechnet.

4.2 Bezahlung und Zahlungsverzug

Rechnungen sind zahlbar innert 20 Tagen. Bei grossen Aufträgen kann eine Anzahlung vereinbart werden. Im Betrieb gelten die in der Abovereinbarung beschriebenen Konditionen. Wir behalten uns vor die Zahlungsmöglichkeit «gegen Rechnung» aufzuheben. Bei Zahlungsverzug fallen, ab der ersten Mahnstufe, Mahngebühren von CHF 50.- je Mahnung an. Bei Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen, fallen ab dem ersten überfälligen Tag, Verzugszinsen von 7% (Jahreszins) der fakturierten Summe an.


Bankangaben

Credit Suisse – Part of UBS Group
Marketing Monkeys GmbH
IBAN: CH26 0483 5216 7077 3100 0
BIC/SWIFT: CRESCHZZ80A

5. Schutz- und Nutzungsrechte

Die Kundin anerkennt die Schutzrechte, insbesondere das Urheberrecht von MM an der Software, Dokumentation und den Services. Die Kundin ist nicht berechtigt Leistungen an Drittparteien, z.B. Agenturen oder anderen NPO, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen bzw. weiterzuvermieten und/oder ausserhalb des Rahmens der Vertragsbeziehung mit MM zu nutzen oder MM in irgendeiner Form streitig zu machen.

Die Anfertigung von Kopien zum Zwecke des Verkaufs, kommerziellen Verleihs, der öffentlichen Ausstrahlung und/oder Weitergabe bzw. Überlassung an Dritte wird ausnahmslos sanktioniert. Sämtliche Nutzungsrechte gehen erst dann an Kunden über, sobald keinerlei Forderungen offen sind. Diese erstrecken sich ausschliesslich über die Dauer des Einzelvertrages.

6. Datenschutz und Datensicherheit

MM behandelt Kundendaten mit grösster Sorgfalt und schützt diese vor Missbrauch und/oder Verlust. MM trifft hierzu technische und organisatorische Massnahmen, welche mindestens die Standards der europäischen DSGVO erfüllen. Daten werden in der Schweiz gespeichert. Auf Kundenwunsch kann ein europäischer Server-Standort gewählt werden. Ansonsten gelten die Konditionen der Datenschutzvereinbarung.

7. Geheimhaltung

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten. MM ist zum Beizug von Unterauftragsverarbeitern und Vertretern berechtigt, hat jedoch die Geheimhaltungspflicht vollständig auf diese zu überbinden. MM verpflichtet sich, sämtliche Daten gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln. Dienstleister der Kundin, gelten hierbei nicht als Dritte

8. Gewährleistung

MM verpflichtet sich gegenüber der Kundin, alle Dienstleistungen technisch korrekt zu erbringen.

9. Verhaltenskodex

MM ist bestrebt, die höchsten Standards bei der Verhinderung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung, wie auch im Umgang mit persönlichen Daten, einzuhalten. Dabei halten wir uns an die rechtlichen Rahmenbedingungen des schweizerischen und europäischen Datenschutzes, wie auch an das schweizerische Geldwäschereigesetz (GwG) gemäss SR 955.0 - Bundesgesetz vom 10. Oktober 1997 übe... | Fedlex (admin.ch). Ergänzend gelten die ethischen Richtlinien aus dem Soulclick Verhaltenskodex.

10. Haftung

Die Abwicklung von Online-Zahlungen findet unter Beizug zahlreicher Parteien statt. Die wichtigsten Partner werden stets aktuell unter Unterauftragsverarbeiter (Sub-Processors) geführt. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass MM nur für Umstände in Haftung genommen werden kann, die im Einflussbereich von MM liegen, also insbesondere durch MM betriebene und kontrollierte Teile der Software und Infrastruktur.

Ursachen bei vor- und nachgelagerten Wertschöpfungserbringern (z.B. Cloud Hosting oder Payment Gateway) liegen nicht im Haftungsbereich von MM. Insbesondere haftet MM nicht für Schäden durch fehlerhafte Verbindungen (instabile Internetverbindung o.ä.).

Im Übrigen wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. MM schliesst insbesondere jegliche Haftung für indirekte, sogenannte Mangel-Folgeschäden aus. Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder die verzögerte Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese auf höhere Gewalt, einschliesslich Streiks, zurückzuführen sind. In einem solchen Falle wird die betroffene Partei die Andere sofort vom Eintritt der höheren Gewalt benachrichtigen.

11. Vertragsdauer und Vertragskündigung

Der Einzelvertrag zwischen MM und der Kundin tritt am im Vertrag vereinbarten Datum in Kraft und wird, sofern nicht ausdrücklich eine feste Vertragsdauer vereinbart wurde, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Mindestvertragsdauer für Abonnementverträge beträgt 12 Monate ab Bereitstellung der Softwarelösung an die Kundin (Onboarding bzw. Setup-Account). Nach Ablauf der Vertragsdauer verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer Partei unter Einhaltung der im jeweiligen SaaS-Abovertrag festgelegten Kündigungsfrist schriftlich aufgelöst wird. Die sofortige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien frei. Wichtige Gründe zur Auflösung dieses Vertrages liegen vor, wenn:

  • a) Die Kundin in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
  • b) Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis in Verzug sind und trotz Setzung einer Nachfrist und unter Androhung der Vertragsauflösung, erfolglos gemahnt wurde (vgl. hierzu 11. Account-Sperrung).
  • c) Bei Nutzung der SCL Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt und/oder Schutz- und/oder Nutzungsrechte verletzt wurden.
  • d) SCL Dienste zum Zweck der Förderung krimineller, gesetzwidriger oder ethisch bedenklicher Handlungen genutzt wurden.

12. Account-Sperrung

MM behält sich vor, bei Nichtbezahlung von Ausständen, den Software-Account, 20 Tage nach Erreichen der ersten Mahnstufe, zu sperren. Der Account bleibt bis zur vollständigen Bezahlung gesperrt.

Ab dem Zeitpunkt der Sperrung gilt eine Frist von weiteren 20 Tagen. Innerhalb dieser Frist wird der Leistungsempfängerin ihre Daten zur Verfügung gestellt bzw. zum Export angeboten. Wird der Zahlungsverzug innerhalb dieser Frist nicht behoben, werden Account sowie sämtliche Kunden- und Transaktionsdaten nach Fristablauf vollständig gelöscht. Die Löschung entbindet die Kundin nicht von der vollständigen Bezahlung aller Ausstände.

Bei einer allfälligen Reaktivierung bzw. Wiederherstellung des Accounts, wird zusätzlich zu den Stundenaufwänden, einmalig eine Gebühr von CHF 800 in Rechnung gestellt.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

13.2. Der Vertrag oder einzelne daraus abgeleitete Rechte dürfen nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei, an Dritte abgetreten werden.

13.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt. Die Parteien haben die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Ergebnis entspricht.

13.4. Sämtliche Bestimmungen des Vertrages, welche sich aufgrund ihrer Natur über dessen Beendigung ausdehnen, verbleiben in Kraft, bis sie erfüllt sind. Dies schliesst die Bestimmungen zu Vertraulichkeit, massgebendem Recht, Vergütung, geistigem Eigentum, Haftung sowie Gewährleistung mit ein.

13.5. Bei Meinungsverschiedenheiten werden die Parteien vor Anrufung des Richters eine gütliche Einigung, in letzter Instanz auf Geschäftsleitungsebene, anstreben. Sollte eine solche aus der Sicht einer Partei nicht möglich sein, kann der Richter angerufen werden.

13.6. Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Solothurn, Schweiz. Das Unternehmen wird vertreten durch Thomas Roth, von Fahrni (BE).

Zuletzt aktualisiert: Solothurn, August 2026 (ersetzt frühere Fassungen)

(1) Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen, wird im vorliegenden Text zwar nur die weibliche Form genannt, es sind aber stets die männlichen, weiblichen und anderen Formen gleichermassen mitgemeint.